Neuigkeiten und Aktuelles
Aktuelle Informationen
Zuletzt aktualisiert am: 19. Januar 2021
Liebe Patienten, liebe Kinder, liebe Eltern! Ab sofort gilt die FFP2-Maskenpflicht auch in Arztpraxen. Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht: Kinder bis zum 15. Geburtstag (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ab dem 7. Lebensjahr besteht weiterhin unverändert)
Zuletzt aktualisiert am: 12. Januar 2021
Dieser Aufklärungsbogen (Link) wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert
Zuletzt aktualisiert am: 12. Januar 2021
Der Steckbrief (Link) beleuchtet wesentliche epidemiologische und Public Health-relevante Aspekte von COVID-19 und dem Erreger SARS-CoV-2. Er basiert auf der laufenden Sichtung der wissenschaftlichen Literatur, inklusive der methodischen Bewertung der entsprechenden Quellen. Der Steckbrief dient damit als orientierende Literatur-Zusammenfassung, kann aber nicht für jeden Gliederungspunkt die Detailtiefe einer systematischen Übersichtsarbeit darstellen. Für weiterführende Informationen zu spezifischen Fragestellungen verweisen wir auch auf die entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften.
Zuletzt aktualisiert am: 8. Januar 2021
Selbst der beste Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Um die pandemiebedingten Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs ein Stück weit auszugleichen, findet anstelle der Faschingsferien (ursprünglich geplant für 15.-19. Februar 2021) in diesem Jahr Unterricht – im Idealfall in Präsenzform - statt.
Zuletzt aktualisiert am: 8. Januar 2021
Hier finden sich Informationen zu Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz an Bayerns Schulen nach den Weihnachtsferien. Darüber hinaus ergänzen wir fortwährend Antworten auf „Häufig gestellte Fragen" gestellte Fragen“ (FAQ) rund um das Coronavirus.
Zuletzt aktualisiert am: 8. Januar 2021
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – vom 11. bis 29. Januar 2021 eine Notbetreuung an.
Zuletzt aktualisiert am: 10. November 2020
Der Antigen-Schnelltest kann helfen, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen leicht zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. vorübergehende häusliche Isolierung, die Übertragung des Virus zu verhindern. Vorteile: Testergebnis in 15 Minuten Nachteile: ein positives Ergebnis muss mittels PCR bestätigt werden Durchführung: einfacher Nasenabstrich Kosten: GKV: Selbstzahler-Leistung, PKV: Kosten werden in der Regel übernommen Wann: nach Terminvereinbarung
Zuletzt aktualisiert am: 10. November 2020
Corona-Tests – Montag bis Donnerstag 12:30-13:00 und Freitag 14:00-14:30 Uhr vor unserer Praxis. Wir testen ausschließlich Patienten unserer Praxis nach Terminvereinbarung, die leichte Infektanzeichen aufweisen. Wie lange dauert es bis ich mein Ergebnis erhalte? Der Befund liegt uns derzeit innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor. Wie werde ich über den Befund informiert? Sobald Ihr Laborbefund vorliegt, werden Sie so schnell wie möglich per Telefon oder per Mail über das Ergebnis informiert.
Zuletzt aktualisiert am: 28. November 2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zu Hause bleiben? Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen, ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen? Das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert über den aktuellen Umgang mit Krankheits- & Erkältungssymptomen Stand 13.11.20
Zuletzt aktualisiert am: 11. November 2020
BSTUK: Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr: Stufenplan Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch • in Stufe 1 und Stufe 2 ohne Einschränkungen möglich • in Stufe 3 erst nach einem negativen Corona-Test erlaubt Ab der Jahrgangsstufe 5 • an dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt. • in Stufe 1 und Stufe 2 ist der Schulbesuch erst wieder erlaubt, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde. • in Stufe 3 ist vor dem erneuten Schulbesuch zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich.