
Corona: wie verhalte ich mich derzeit richtig?
BSTUK: Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr:
Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch
• in Stufe 1 und Stufe 2 ohne Einschränkungen möglich
• in Stufe 3 erst nach einem negativen Corona-Test erlaubt
Ab der Jahrgangsstufe 5
• an dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
• in Stufe 1 und Stufe 2 ist der Schulbesuch erst wieder erlaubt, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
• in Stufe 3 ist vor dem erneuten Schulbesuch zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich.