FFP2-Maskenpflicht & Begleitpersonen in der Praxis
Liebe Patienten, liebe Kinder, liebe Eltern!
Ab sofort gilt die FFP2-Maskenpflicht auch in Arztpraxen.
Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht:
Kinder bis zum 15. Geburtstag (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ab dem 7. Lebensjahr besteht weiterhin unverändert)
In der aktuellen Corona-Situation bitten wir alle Familien darum Vorsorge-, Impf- und Akuttermine möglichst nur mit gesunden Begleitpersonen und ohne Geschwisterkinder wahrzunehmen.